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Sicherheit > rechtliche Aspekte

Einige Aspekte zum Thema Sicherheit

Wichtige Information für die Geschäftsführung
IT Sicherheit gewinnt für den Geschäftsführer an Bedeutung

Haftet der Geschäftsführer mit seinem persönlichen Vermögen?
Ja!
Müssen sich ggf. Geschäftsführer / Führungskräfte ein Verschulden im Schadensfalle anrechnen lassen?
Ja!
Können Geschäftsführer / Führungskräfte strafrechtlich belangt werden?
Ja!
…auch für Tätigkeiten seiner Mitarbeiter zum Bsp. bei illegalen Downloads, Aufruf (Kinder-) pornografischen Seiten?
Ja!
Zahlen Versicherungen im Schadensfall?
Nicht immer!
Ist es leicht sich gegen diese Gefahren zu schützen?
Ja!
Ist das teuer?
Nein!

Reichen eine Firewall und eine Virenschutzlösung aus?
Nein!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie weiter!

Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die personenbezogene Daten bearbeiten.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordert die Bestellung eines Datenschutzbeauftragen; bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis 25.000,- €

Fast 2/3 aller Unternehmen waren in den letzten 3 Jahren Opfer einer wirtschaftskriminalistischen Handlung: 84 % der Täter waren Mitarbeiter / davon 58 % aus dem Management.