Einige Aspekte zum Thema Sicherheit
Wichtige Information für
die Geschäftsführung
IT Sicherheit gewinnt für den Geschäftsführer an Bedeutung
Haftet
der Geschäftsführer mit seinem persönlichen Vermögen?
Ja!
Müssen
sich ggf. Geschäftsführer / Führungskräfte ein Verschulden im Schadensfalle
anrechnen lassen?
Ja!
Können
Geschäftsführer / Führungskräfte strafrechtlich belangt werden?
Ja!
…auch
für Tätigkeiten seiner Mitarbeiter zum Bsp. bei illegalen Downloads, Aufruf
(Kinder-) pornografischen Seiten?
Ja!
Zahlen
Versicherungen im Schadensfall?
Nicht immer!
Ist
es leicht sich gegen diese Gefahren zu schützen?
Ja!
Ist
das teuer?
Nein!
Reichen
eine Firewall und eine Virenschutzlösung aus?
Nein!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lesen Sie weiter!
Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die
personenbezogene Daten bearbeiten.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordert die Bestellung
eines Datenschutzbeauftragen; bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis 25.000,-
€
Fast 2/3 aller Unternehmen waren in den letzten 3 Jahren Opfer einer wirtschaftskriminalistischen Handlung: 84 % der Täter waren Mitarbeiter / davon 58 % aus dem Management.


