Administrator macht sich durch E-Mail Öffnung strafbar
26.08.2010 10:27 von Christian Baumgart
IT-Mitarbeitern kann (sogar fristlos) gekündigt werden,
wenn diese ohne Erlaubnis die Mails von anderen Beschäftigten in der Firma
öffnen.
Wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes München
(Az.: 11 Sa 54/09) hervorgeht, wurde einem Administrator fristlos gekündigt,
weil dieser glaubte "im Rahmen einer üblichen Urlaubsvertretung" Mails
von Kollegen und einem der Geschäftsführer öffnen zu können und innerbetrieblich
weiterleitete.
Die Berufung gegen das Urteil wurde zurückgewiesen, eine
Revision nicht zugelassen.
Auch dieses Urteil zeigt wieder einmal mehr wie wichtig
eine klare Regelung der E-Mailnutzung im Unternehmen ist, hierzu ein Zitat aus
dem oben genannten Urteil:
"Nach herrschender Auffassung
rechtfertige der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren
regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung
"
Bei Interesse nehmen Sie
Kontakt zum Thema Sicherheitskonzept im Unternehmen mit uns auf.


