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Administrator macht sich durch E-Mail Öffnung strafbar

26.08.2010 10:27 von Christian Baumgart

IT-Mitarbeitern kann (sogar fristlos) gekündigt werden, wenn diese ohne Erlaubnis die Mails von anderen Beschäftigten in der Firma öffnen.

Wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes München (Az.: 11 Sa 54/09) hervorgeht, wurde einem Administrator fristlos gekündigt, weil dieser glaubte  "im Rahmen einer üblichen Urlaubsvertretung" Mails von Kollegen und einem der Geschäftsführer öffnen zu können und innerbetrieblich weiterleitete.
Die Berufung gegen das Urteil wurde zurückgewiesen, eine Revision nicht zugelassen.
 
Auch dieses Urteil zeigt wieder einmal mehr wie wichtig eine klare Regelung der E-Mailnutzung im Unternehmen ist, hierzu ein Zitat aus dem oben genannten Urteil:
"Nach herrschender Auffassung rechtfertige der Missbrauch von Zugriffsrechten durch Systemadministratoren regelmäßig eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung "
 
Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zum Thema Sicherheitskonzept im Unternehmen mit uns auf.

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