Die elektronische Signatur
Dokumente können heute auf
elektronischem Weg immer einfacher, schneller und sehr kostengünstig übermitteltwerden. Längst haben sich neben Faxgeräten
auch Faxserver und vor allem die E-Mail als das
Kommunikationsmittel in den Geschäftsprozessen etabliert.
Es liegt daher Nahe, das
Unternehmungen zurzeit prüfen, wie sie Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen …also auch rechtsverbindliche
Dokumente auf elektronischem Wege, kostengünstig übertragen können.
Die Geschäftsprozesse erfordern dabei ein Vertrauen in die
- Identität des Kommunikations-Partners
- Integrität der Nachricht
- Verbindlichkeit der Nachricht.
- (zunehmend auch) Rechtsverbindlichkeit einer Nachricht
Hinzu kommt die Notwendigkeit eine Reihe rechtlicher Vorschriften beachten zu müssen, wenn es um die elektronische Übermittlung (zBsp. von Rechnungen) geht. Unternehmen die sich ernsthaft mit dem Thema elektronische Übermittlung von Dokumenten auseinander setzten, landen zwangsläufig beim Thema „Signatur“. Die nachfolgende Übersicht soll Antworten auf die wichtigsten Fragen geben, kann aber keinesfalls das qualifizierte Beratungsgespräch ersetzen.
Die nun folgende Abhandlung besteht aus zwei Teilen:
1) Dem Informationsteil
Hier werden Grundlagen und Begriffe erläutert und erklärt. Auf technische, sowie juristische Details und Fremdwörter wurde so weit wie möglich verzichtet.
2) Dem Praxisteil
Hier werden Fragen zum
Nutzen und zum praktischen Betrieb einer Lösung erläutert.
Warum ist eine elektronische Signatur notwendig?
Bei einem Papierdokument mit
einer eigenhändigen Unterschrift, kann man davon ausgehen, dass die
unterschriftsberechtigte Person den Inhalt kannte und dieser nach seiner
Unterschrift nicht mehr verändert wurde.
Elektronisch übermittelte
Dokumente (auch Dateien), können nicht eindeutig auf den Absender zugeordnet
werden, sie sind i.d.R. beliebig oft reproduzierbar, leicht manipulierbar.
Daher ist ein Verfahren erforderlich, dass sicher stellt, dass:
- Eine eindeutige Zuordnung zum Inhaber möglich ist
- Eine Manipulation nach dem Versand ausgeschlossen werden kann.
- Die gesetzlichen Vorschriften dort eingehalten werden wo diese gefordert sind; so zum Beispiel beim elektronischen Versandt von Rechnungen als .pdf.
Ist jedes elektronisch signierte Dokument / jede
Datei auch (unleserlich) verschlüsselt?
Nein. Die Verschlüsselung kann zusätzlich vorgenommen werden um es,
unberechtigten Dritten, unmöglich zu machen Kenntnis von einer Nachricht zu
erhalten.
Wie funktioniert die elektronische Signatur?
Bei der einfachen
Signatur wird auf das Dokument ein Merkmal gebracht, dass dem Empfänger
zeigt, wer der Absender ist und dass dieser das Dokument so versendet hat.
Als Beispiel: Die
eingescannte Unterschrift auf einem Fax / unter einer E-Mail.
Achtung: In Deutschland hat die einfache Signatur keine Rechtsfolge, man könnte
sie also „als schmückendes Beiwerk“ bezeichnen! Begründung: Jeder kann die Unterschrift einscannen,
sich Zugang zum System verschafft haben usw. Bei der Fortgeschrittenen
elektronischen Signatur ist sicher gestellt, dass nur der Versender Zugang
zum System hatte. Hier als Beispiel der biometrische Fingerabdruck der sicherstellt,
dass nur der berechtigte Benutzer Zugang zum System hatte. In Deutschland auch ohne
Rechtsfolge! Bei der qualifizierten
elektronischen Signatur, ist sicher gestellt, dass eine Nachricht einer
natürlichen Person zugeordnet werden kann und dass die Nachricht nach dem
Zeitpunkt der Versendung nicht mehr verändert wurde. Der Empfänger hat die
Möglichkeit dieses zu prüfen. Nur die qualifizierte
elektronische Signatur hat in Deutschland rechtliche Gültigkeit (wie die
eigenhändige Unterschrift!).
Aus diesem Grunde befassen wir
uns im Folgenden nur noch mit der qualifizierten elektronischen Signatur.
Wie funktioniert die qualifizierte elektronische
Signatur?
Über ein anerkanntes Trust Center wird auf eine
natürliche Person eine SMART Karte ausgestellt. Diese wird zusätzlich mit einem
PIN Code geschützt. Eine ähnliche Karte ist vom HBCI Banking her bekannt.
Erstellt der Versender eine
Nachricht muss er diese zum Zeitpunkt des Versendens über eine Signatursoftware
qualifiziert elektronisch signieren. Dazu muss er seine Chipkarte in das
Lesegerät einstecken und über den PIN Code freischalten. Erst dann wird an die
Nachricht untrennbar ein Zertifikat
gehängt. Dieses Zertifikat ist ein
Datenblock, Ein Bestandteil des Datenblocks ist der öffentliche Schlüssel.
Dieser Schlüssel ist untrennbar mit den persönlichen Daten des Versenders
verbunden. Das Zertifikat hat einen definierten Aufbau und ist unterschrieben von
der herausgebenden Zertifizierungsstelle. Über den öffentlichen Schlüssel hat
der Empfänger die Möglichkeit zu prüfen, ob der Versender tatsächlich der ist,
für den er sich ausgibt und er kann prüfen, ob die Nachricht nach dem Zeitpunkt
der Versendung manipuliert wurde.

Das
Zertifikat kann als „elektronischer Stempel“ auf eine E-Mail gebracht werden.
Auch bei Faxen ist es möglich einen solchen „Stempel“ auf das Fax zu drucken.
Was ist das Ergebnis einer qualifizierten
elektronische Signatur?
Authenzität: Der Empfänger kann sicher über den Absender sein.
Nachweisbarkeit: Der Sender kann nachweisen die Nachricht geschickt
zu haben.
Integrität: Die Nachricht kann auf dem Versandweg nicht
(unbemerkt) verändert worden sein.
Vertraulichkeit (nur wenn die Nachricht zusätzlich noch unleserlich
verschlüsselt wird) Nur der Empfänger kann die Nachricht lesen.
Rechtssicherheit: Die Nachricht ist rechtlich bindend.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu
beachten?
EU Richtlinie 1999/93/EG
SigG (Signaturgesetz) vom
16.5.2001, Novellierung Ende 2004
Des Weiteren wird der
Einsatz der elektronischen Signatur in diversen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen,
wie zBsp. dem BGB, der ZPO … konkretisiert.
Die eingesetzte Software hat
den § 17 SigG und § 15 SigV zu entsprechen.
Welche gesetzlichen Grundlagen1 sind zu
beachten, wenn Rechnungen elektronisch übermittelt werden?
EU-Richtlinie 2001/115/EG zu
mehrwertsteurlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung
§ 14 Abs. 3 UstG
(Unsatzsteuergesetz)
GDPdU (Grundsätze zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit elektronischer Daten; siehe hierzu auch
unseren besonderen Erläuterungen ausschließlich zu diesem Thema)
GOBS (Grundsätze
ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme)
§ 141 Abgabenordnung
Dem Erzeuger und dem
Empfänger einer elektronisch übermittelten Rechnung werden durch den
Gesetzgeber bestimmte Pflichten auferlegt.
Bei Nichtbeachtung des § 14 Abs. 3 USTG. kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern bzw. zurückfordern.
Praxisteil
Welchen (monetären) Nutzen hat ein Unternehmen durch
die qualifizierte elektronische Signatur von Rechnungen?
Rechnungen werden heute in
Unternehmungen elektronisch erstellt, dann ausgedruckt und per Brief versendet.
Nach der Postlaufzeit durchlaufen die Schriftstücke die Unternehmung des
Rechnungsempfängers bis sie, mit einem Eingangsstempel versehen, zum Bearbeiter gelangen.
Die Erstellungs- und
Versendungskosten pro Rechnung werden von Unternehmensberatungen nach Analysen
mit 3,- bis zu 10,-€ angegeben. Im Schnitt mit 4,20€. Neben diesen reinen Lohn-
und Versandkosten ergibt sich zusätzlich eine deutliche Ersparnis durch die
Verkürzung des Zahlungsziels um bis zu 4 Tage, weil die Rechnung nachweislich
dem Empfänger schneller zugestellt wird. Hinzu kommt, dass
Rechnungsempfänger Zahlungen nicht mehr mit dem Argument hinauszögern
können,Rechnungen seien nicht
zugestellt worden.
Im Rahmen einer
vorgeschalteten Analyse wäre es möglich das Einsparungspotential einer
Investition in die elektronische Rechnungserstellung zu ermitteln. I.d.R.
armortisiert sich die Investition in eine Umstellung auf den elektronischen
Rechnungsversand sehr schnell und trägt dauerhaft zu einer deutlichen
Kostenreduzierung bei.
Welche Argumente sprechen für die elektronische Rechnungserstellung?
- Die elektronisch (korrekt) erstellte Rechnung wird steuerlich wie eine Papiergebundene behandelt.
- Konsolidierung und Prozessbeschleunigung auf Seiten des Rechnungserstellers und des – empfängers
- Übergabe im vom Empfänger gewünschten elektronischen Format, damit Kundenbindung
- Einfache Integration in bestehende Prozesse
- Marketinginstrument
Welche Argumente sprechen gegen die elektronische Rechnungserstellung?
- Zu geringes Rechnungsvolumen
- Keinerlei Akzeptanz bei Lieferanten
Muss auf Seiten des Empfängers eine umfangreiche EDV
Anlage vorgehalten werden?
Nein.
Es ist möglich, Rechnungen
qualifiziert elektronisch per Fax zu versenden.
Kostet die Prüfung / Prüfungssoftware auf Seiten des
Empfängers etwas, wie viel?
Nein, die Prüfungssoftware
ist kostenlos. Hier ist schematisch die
Prüfung eines signierten Dokumentes dargestellt:
Ist besonderes EDV Know How erforderlich?
Nein, auf beiden Seiten
nicht.
Sind besondere Anforderungen bei der Sicherheit
erforderlich?
Ja. Das Procedere muss in ein
Sicherheitskonzept der Unternehmung integriert werden. Auch ein Grund dafür, warum
eine solche Lösung niemals von Systemhäusern installiert werden sollte die sich
nicht ausdrücklich seitens des Herstellers qualifiziert haben.
Sind die Sicherheitsmaßnahmen teuer?
Nein. I.d.R handelt es sich um
organisatorische Maßnahmen. Die –nebenbei bemerkt- das Sicherheitsniveau der
Unternehmung erhöhen.
Kann man eine solche Lösung in Eigenregie
installieren?
Nein, Vorbeugend eine
erweiterte Antwort: Auch von sog. Billiglösungen vom „Händler um die Ecke“
/ Freewarelösungen die kostenlos aus dem Internet geladen werden könnten, sei dringend gewarnt. Alle technischen und
organisatorischen Maßnahmen müssen exakt erfüllt und implementiert werden, nur
dann kann rechtlich verbindlich signiert werden. Bei einer fehlerhaften
Installation / Verfahrensweise, kann das Finanzamt die Vorsteuer
zurückverlangen. Auch rückwirkend, etwa bei einer Buchprüfung zu einem späteren
Zeitpunkt.
Muss eine Person jede Rechnung / jedes Dokument
einzeln signieren?
Wie muss man sich den Ablauf in der Praxis vorstellen?
Nein. Jedes einzelne Dokument
kann, muss aber nicht einzeln signiert werden. Eine „Stapelverarbeitung“ ist
möglich.
Das Procedere bei einem
Mitteständigen Unternehmen sieht, grob vereinfacht, wie folgt aus.
Eine Software zur
qualifizierten Signatur ist, zBsp. auf dem Kommunikationsserver installiert
worden.
Gem. den gesetzlichen
Anforderungen ist eine verantwortliche Person benannt und mit einer
Signaturkarte eines Trust Centers ausgestattet worden, hier im Beispiel der
SysAdmin.
Dieser steckt morgens um
8:00h diese Karten in das Lesegerät und schaltet die Karte für einen
definierten Benutzerkreis, hier wieder als Beispiel die Buchhaltung, frei.
Außerdem wurden auf dem Server die Verzeichnisse hinterlegt, die signiert
werden. Damit wird vermieden, dass
andere Dokumente, zBsp. eine Gehaltserhöhung für einen Mitarbeiter, signiert
werden. Weitere Merkmale, etwa die Anzahl der Signaturen oder ein Zeitfenster
können eingerichtet werden. Die Mitarbeiter der
Buchhaltung erstellen wie gewohnt Ihre Rechnung.
Diese wird an den
Signaturserver übergeben, signiert und elektronisch an den Empfänger versendet.
Der Empfänger prüft die
Rechnung auf Echtheit und Integrität und kann sie weiter verarbeiten.
Hat man durch die Signatur einen Engpass oder
Zeitverlust?
Nein, das Gegenteil ist der
Fall, da Drucker langsamer arbeiten.
Mit einer Signaturkarte
können 4.800 Signaturen je Stunde durchgeführt werden. Ein Ausbau bis zu 48.000
Signaturen pro Stunde ist möglich.
Die Anforderungen an den
Server sind gering, ab Pentium 4, 256 MB RAM.
Welche Dokumente / Dateien können signiert werden?
Bei der Lösung digiSeal
server praktisch alle (.pdf, .tiff, Fax, .doc usw.) bitte sprechen Sie uns an.
Eine Abarbeitung
verschiedener Dokumententypen parallel ist möglich.
1 Auf Wunsch erhalten Sie auszugsweise die wichtigsten Gesetzte, Vordnungen und Richtlinien die betroffen sind von uns als Abdruck oder per Mail.
Bitte sprechen Sie uns an.


